Seilbahn-Unglück: Anklage gegen Hubschrauber-Piloten Markus Jäger (35) 20. März 2006
schraubers entstand, zu dem Unglück geführt. Dies habe einen elektrischen Impuls ausgelöst, der zur Öffnung des Lasthakens geführt habe.
Hat man sich schon gefragt, warum die Seilbahn überhaupt im Betrieb war, wenn bei der oberen Station Bauarbeiten stattfinden und diese Baustelle mit Beton aus der Luft versorgt wird? Bei Bauarbeiten an oder bei Seilbahnen hat die Sicherheit oberste Priorität. Warum die Liftanlage trotzdem betrieben wurde, ist mir unverständlich. War es etwa die Geldgier, die den Lift in Betrieb gesetzt hat? Gerade im Gebirge bei Hangnähe kann ein Pilot nicht fliegen wie er will. Speziell der Wind legt die Flugroute fest, im besonderen bei Lastflügen. Der Pilot wird nicht zum Spaß den Lift gekreuzt haben. Wie sieht der Baubescheid aus? Wurde der Betrieb der Seilbahn und des Luftfahrtunternehmens während der Bauphase bescheidmäßig geregelt oder hat man sich nur auf das LFG verlassen (LFG §4, §9)?
Kleiner Hinweis für die Staatsanwaltschaft (LFG §133, Abs, 2)
§ 133. Abwerfen von Sachen. (1) Das Abwerfen von Sachen oder Ablassen von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge ist verboten, es sei denn, dass es im Zuge eines Rettungs- oder Katastropheneinsatzes oder aus zwingenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
(2) Der Landeshauptmann hat unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften Ausnahmen von dem in Abs. 1 ausgesprochenen Verbot auf Antrag zu bewilligen, wenn eine Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Eigentum nicht zu gewärtigen ist. Die Bewilligung ist insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies zur Hintanhaltung von Gefährdungen erforderlich ist.
Abschieben von Verantwortung auf den Schwächsten hilft niemandem. Zu Bedauern sind die Hinterbliebenen.
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