Deutschland - Erhöhung der Autobahnmaut ab dem 1.1.2011
Die Maut pro Kilometer beträgt für
mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu
drei Achsen:
Die Maut pro Kilometer beträgt für
mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit vier
oder mehr Achsen:
Fahrzeuge nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für
schwere Nutzfahrzeuge werden den in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten
Kategorien auf Grund ihrer Emissionsklasse nach § 48 in Verbindung
mit Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie folgt
zugeordnet:
Quelle: Gesetzestext der MautHV Zur
Information: Das
Verzeichnis des mautpflichtigen Straßennetzes finden Sie unter
www.toll-collect.de
Emissionsarme
Lkw bzw. Lkw, die nachträglich mit einem Partikelminderungssystem
ausgerüstet worden sind, fallen wegen dieser modernen und
schadstoffarmen Abgastechnik in eine bessere Mautkategorie als
Fahrzeuge, die hohe Emissionen verursachen. Deshalb können
Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 in Kombination mit PMK* 1, 2, 3
oder 4 die günstigeren Mautsätze der Kategorie C nutzen. Fahrzeuge
der Schadstoffklasse S3 in Kombination mit PMK* 2, 3 oder 4 zahlen
die Tarife der Kategorie B. Eine Übersicht über die „günstigeren Mautsätze nach Einbau eines Partikelminderungssystems ab 1.1.2009“ finden Sie unter Nähere
Details - z.B. zur Registrierung bei Toll Collect, zur automatischen
bzw. manuellen Einbuchung, zu den Zahlungsweisen – finden
Sie hier: Ergänzend übersenden wir Ihnen eine Übersicht des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die ebenfalls auf die ab dem 1.1.2011 geltenden Mautsätze Bezug nimmt:
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