Info der WKO

17. Dezember 2010

 

 

Deutschland - Erhöhung der Autobahnmaut ab dem 1.1.2011

 

Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit bis zu drei Achsen:

 

1.

in der Kategorie A

0,140 Euro

2.

n der Kategorie B

0,168 Euro

3.

n der Kategorie C

0,210 Euro

4.

n der Kategorie D

0,273 Euro

 

Die Maut pro Kilometer beträgt für mautpflichtige Fahrzeuge oder  Fahrzeugkombinationen mit vier oder mehr Achsen:

 

1.

in der Kategorie A

0,154 Euro

2.

n der Kategorie B

0,182 Euro

3.

n der Kategorie C

0,224 Euro

4.

n der Kategorie D

0,287 Euro

 

 

Fahrzeuge nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge werden den in den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Kategorien auf Grund ihrer Emissionsklasse nach § 48 in Verbindung mit Anlage XIV der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wie folgt zugeordnet:

 

 

Kategorie A

Fahrzeuge der EEV Klasse 1 und der Schadstoffklasse S 5

Kategorie B

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 4 und Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3, die der Partikelminderungsklasse PMK 2 oder höher im Sinne der Anlage XXVII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören

Kategorie C

Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 3 und Fahrzeuge der Schadstoffklasse S 2, die der Partikelminderungsklasse PMK 1 oder höher im Sinne der Anlage XXVII der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angehören

Kategorie D

Fahrzeuge der Schadstoffklassen S 2, S 1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse der Anlage XIV der StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung angehören

 

Quelle: Gesetzestext der MautHV

 

Zur Information:
Bereits per 1. Januar 2005 wurde in Deutschland die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen für Lastkraftwagen ab zwölf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Da daraufhin der Schwerlastverkehr auf einigen benachbarten Bundesstraßen zugenommen hatte, wurde die Mautpflicht für schwere LKWs ab dem 1. Januar 2007 auf drei Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt (siehe unter http://bundesrecht.juris.de/mautstrausdehnv/anlage_6.html).

Das Verzeichnis des mautpflichtigen Straßennetzes finden Sie unter www.toll-collect.de

 

Emissionsarme Lkw bzw. Lkw, die nachträglich mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet worden sind, fallen wegen dieser modernen und schadstoffarmen Abgastechnik in eine bessere Mautkategorie als  Fahrzeuge, die hohe Emissionen verursachen. Deshalb können Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 in Kombination mit PMK* 1, 2, 3 oder 4 die günstigeren Mautsätze der Kategorie C nutzen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 in Kombination mit PMK* 2, 3 oder 4 zahlen die Tarife der Kategorie B.

Eine Übersicht über die „günstigeren Mautsätze nach Einbau eines Partikelminderungssystems ab 1.1.2009“ finden Sie unter

http://www.toll-collect.de/DownloadServlet;jsessionid=1A19B9B4626639DEF6D99DE26F017906?type=news&id=540.

 

Nähere Details - z.B. zur Registrierung bei Toll Collect, zur automatischen bzw. manuellen Einbuchung, zu den Zahlungsweisen – finden Sie hier:

Allgemeine Infos
Fragen und Antworten

 
Weitere Informationen erhalten Sie über die deutschen Außenhandelsstellen:
berlin@wko.at
frankfurt@wko.at
muenchen@wko.at

  

Ergänzend übersenden wir Ihnen eine Übersicht des deutschen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), die ebenfalls auf die ab dem 1.1.2011 geltenden Mautsätze Bezug nimmt:

 

Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe
Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1 | 3100 St. Pölten
T  02742/851-18500 | F  02742/851-18599
verkehr.fachgruppen1@wknoe.at | W  http://wko.at/noe/gueterbefoerderung