Die "Eule Nord"

 

Die Hubschraubertype OH58B mit Nachtsichtausrüstung des österreichischen Bundesheers, absolvierte im Dezember 2010 seinen letzten Einsatz.

  

Seit September 1997 werden an Österreichs EU-Außengrenzen zu Tschechien, Slowakei und Ungarn Hubschrauber zur Grenzüberwachung rund um die Uhr eingesetzt. Diese Einsätze finden im Rahmen des Schengener Abkommens als Assistenzleistung des österreichischen Bundesheeres für das Bundesministerium für Innere Angelegenheiten (BMI) statt. Das Schengen II Abkommen ist das umfassende Regelwerk im Zusammenhang mit der  Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, in dem sich die Bürger der EU-Staaten frei und unbegrenzt bewegen können.

 

Österreich weist eine gemeinsame Außengrenze von insgesamt 1.460 km auf. Davon entfallen auf die Grenzen zu Tschechien 466 km, zur Slowakei 106,7 km und zu Ungarn 356,4 km. Um in diesem nördlichen und östlichen Bereich der Außengrenze eine möglichst lückenlose Überwachung Tag und Nacht durchführen zu können, werden auf Anforderung des BMI auch Hubschrauber des Bundesheeres eingesetzt. Die Hubschrauber fliegen mindesten ein mal täglich, sofern es das Wetter zulässt. Derzeit sind es Hubschrauber der Type Alouette III und Bell OH58 "Kiowa". Der Einsatz erfolgt von zwei Stützpunkten. Der Stützpunkt "NORD" ist ALLENTSTEIG und der Stützpunkt "SÜD" der Flugplatz "PUNITZ".

 

Diese neue Aufgabe für die leichten Fliegerkräfte erfordert eine Reihe von Maßnahmen, die dank der guten Zusammenarbeit zwischen Bundesheer und Innenministerium und der Professionalität des Personals der Fliegerkräfte bereits abgeschlossen sind: Adaptierung der Hubschrauber mit jener technischer Ausstattung, die Einsatzflüge bei Tag und Nacht ermöglichen.

 

Staffelabzeichen Stützpunktabzeichen Operator Abzeichen

Wichtigster Teil diese Ausrüstung ist das Sensorsystem für eine Bilddarstellung im Hubschrauber auf Infrarot und Tageslichtfernsehbasis.

 

Intensive Schulung des Einsatzpersonals, das pro Hubschrauber aus zwei Piloten, einem Techniker und einem Operator der vom BMI beigestellt wird, besteht.

 

Die Flüge erfolgen nach einem bis ins Detail festgelegten taktischen Plan, dem die bisherigen Erfahrungen der Exekutive und es Bundesheeres zugrunde liegen - in einer Flughöhe von ca. 300 Metern über Grund, hauptsächlich in der Nacht. Beobachtungen werden über Funk an die Grenzgendarmerieeinsatzstellen weitergegeben, die unverzüglich Maßnahmen am Boden einleiten.

 

Die Aufstockung der Grenzgendarmen und die Unterstützung der Grenzraumüberwachung aus der Luft zeigen bereits Erfolge im Kampf gegen das Schlepperunwesen an den östlichen und nördlichen EU-Außengrenzen.

 

DER OH58B

Der OH58B wurde 1997/98 für die Grenz- Raum- Überwachung umgerüstet, d.h. zu seiner Basisversion wurde ein höheres Kufenlandegestell und eine neue Elektronik eingebaut.

 

der OH58B mit dem niederen Kufenlandegestell der OH58B mit dem hohem Kufenlandegestell

 

Die Konzeption und Einbau erfolgte durch die Fliegerwerft 1 in Langenlebarn. Die Techniker der 3.Staffel/FlR1 wirkten an diesem Projekt mit, um eine praktische Einsatztauglichkeit zu erreichen. Dies war auch notwendig, um einen raschen Wechsel der einzelnen Komponenten, falls notwendig, auch mit einen Mann durchführen zu können.

 

Dazu gehört z.B. der "FLIR-Montagewagen", mit dem man das hochempfindliche FLIR an.- und abbauen kann.

 

Mit diesem Montagewagen ist auch ein Umbau der "Nightsun" (Scheinwerfer) mittels Adapter möglich. Dieser Montagewagen wurde durch einen Staffeltechniker (www.gotech.at) entworfen und angefertigt. Beide Komponenten (FLIR und Nightsun) sind an der Unterseite des Hubschraubers befestigt. Aus diesem Grund benötigte der OH58B ein höheres Kufenlandegestell, da ursprünglich der Bodenabstand zu gering war.

 

Transport- und Montagewagen der OH58B mit Nightsun und FLIR

 

 

KURIER  Montag, 3. Februar 1997  Seite 13

Mit Elektronik gegen gefälschte Dokumente und Ein-bruchsbeute

Das Netz wird dichter. Im elektronischen Fahndungsnetz an der Staatsgrenze, das als Folge des Schengener Übereinkommens installiert wurde, bleiben immer mehr gestohlene Waren und gefälschte Dokumente hängen.

 

Brigadier Oskar Strohmeyer, Chef der Grenzgendarmerie, legt eine positive Zwischenbilanz. Allein in Niederösterreich konnte die Grenzgendarmerie im Vorjahr 1108 Aufgriffe verbuchen, was einer Steigerung von 75 % entspricht. Durch die neue Ausrüstung konnten 1444 gefälschte Dokumente erkannt werden. Über den Schengen Computer wurden 36.000 Kfz Anfragen abgewickelt. Bewährt hat sich auch das Passlesegerät, das nach wenigen Sekunden Auskunft gibt, ob der Passinhaber von einem Gericht gesucht wird.

 

2000 Grenzgendarmen sind im Einsatz, 1000 weitere sollen folgen. Von 22 geplanten Grenzüberwachungsposten sind 20 bereits fertig. Die letzten in Hohenau. und Drasenhofen stehen vor der Fertigstellung. Bestellt sind mobile Wärmebildkameras, mit denen Personen auch bei Nacht, Nebel und Schneesturm entdeckt werden. Auch 35 neue Geländefahrzeuge werden ausgeliefert. Für die Aufrüstung der Grenztruppe wurden insgesamt 1,5 Milliarden Schilling ausgegeben.

 

Einsatzvorbereitungen gibt es auch beim Bundesheer. Beim Fliegerregiment 1 in Langenlebarn wurde bei einem bewaffneten Hubschrauber vom Typ OH 58 „Kiowa" die Maschinenkanone gegen eine Wärmebildkamera ausgetauscht.

  Die Bordkanone wird gegen eine Wärmebildkamera ausgewechselt

 

 

  Dieser Hubschrauber vom Typ OH-58 soll die Grenzgendarmerie bei der Verbrecherjagt unterstützen

 

Dazu kommt noch ein modernes Bodenradar. Diese Maschine soll in wenigen Monaten die „Bodentruppen" der Gendarmerie an der Nordgrenze beim Aufspüren von Grenzgängern unterstützen.

 

Auch die internen Friktionen um den neugegründeten Grenzdienst haben sich beruhigt. Gab es anfänglich schwere Differenzen zwischen überstellten Zollwachebeamten und altgedienten Gendarmen, so ist hier eine Beruhigung zu bemerken. Freundliche Signale kommen inzwischen auch von der früher sehr kritischen Grenzpolizei in Bayern: Seit Österreich die Ostgrenze verstärkt überwache, seien auch die illegalen Übertritte an der österreichisch­bayrischen Staatsgrenze zurückgegangen

 

 

11 Jahre Grenzraumüberwachung - eine Chronologie

Quelle: http://www.bmlv.gv.at/cms/artikel.php?ID=2083

 

Wien, 15. November 2001 - Am 4. September 1990 erfolgte über Antrag des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ein einstimmiger Beschluss des Ministerrates (MR) und es wurde dem Bundesheer (BH) der Auftrag zur Überwachung der Staatsgrenze für eine Dauer von max. 10 Wochen erteilt. Als Einsatzraum fixierte der erste Beschluss des MR die Staatsgrenze im Burgenland, vorerst zwischen Deutsch Jahrndorf und Lockenhaus. Ab 17. September wurde der Einsatzraum im Norden bis zur Donau ausgeweitet. Knapp 6 Wochen später, am 13. November 1990 ordnete die Bundesregierung die Fortsetzung des Assistenzeinsatzes für weitere 26 Wochen an. Am 26. Februar 1991 erfolgte eine nochmalige Verlängerung des Assistenzeinsatzes an der Staatsgrenze bis Ende 1991.

 

Mit Weisung vom 25. Oktober 1991 wurde über Antrag des BMI auf eine Steigerung der illegalen Grenzübertritte im bisher durch das BH nicht überwachten Grenzabschnitt reagiert und zwischen Lockenhaus und der Dreiländerecke im Südburgenland ein eigener Überwachungsabschnitt "Süd" eingerichtet, der an die Überwachungsabschnitte "Nord" und "Mitte" anschließt. Am 17. Dezember 1991 beschloß der MR wiederum auf Antrag des BMI den Assistenzeinsatz bis auf weiteres, jedenfalls bis zum 31. Dezember 1992 zu verlängern.

 

Der Assistenzeinsatz ist auf Antrag des BMI mit MR-Beschluß vom 24. November 1992 bis zum 31. Dezember 1993, mit MR-Beschluß vom 21. Dezember 1993 bis zum 31. Dezember 1994, mit MR-Beschluß vom 20. Dezember 1994 bis zum 31. Dezember 1995, mit MR-Beschluß vom 12. Dezember 1995 bis zum 31. Dezember 1996, mit MR-Beschluß vom 12. November 1996 bis zum 31. Dezember 1997, mit MR-Beschluß vom 18. November 1997 bis zum 31. Dezember 1998, mit MR-Beschluß vom 14. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 1999 und mit MR-Beschluß vom 21. Dezember 1999 bis zum 31. Dezember 2000 (inkl. der "nassen Grenze" entlang der March) und mit MR-Beschluß vom 27. März 2001 bis Ende 2002 verlängert worden.

 

Die Gesamtlänge der österreichischen Grenze gegenüber Ungarn beträgt 354 km. Inklusive des niederösterreichischen Grenzraumes zwischen Kittsee und Berg werden vom Bundesheer rund 380 km Grenze überwacht. Mit der Ausdehnung des Assistenzeinsatzes entlang der March im September 1999 kamen weitere 74 km überwachter nasser Grenze dazu. Das heißt, Soldaten des Bundesheeres stehen an insgesamt mehr als 450 km österreichischer Außengrenze im Einsatz.

Im Durchschnitt befanden sich bis August 1993 jeweils ca. 1.700 bis 1.900 Mann des BH im Assistenzeinsatz. Von Mitte August bis Oktober 1993 erfolgte in zwei Phasen eine Personalreduzierung auf ca. 1.500 Mann, wobei in erster Linie das Führungs- und Versorgungspersonal verringert worden ist. Die Zahl der unmittelbar zur Grenzüberwachung eingesetzten Soldaten ist de facto gleich geblieben. Dabei wurde die Führung und Versorgung der im Assistenzeinsatz stehenden Kräfte Verbänden des Militärkommando Burgenland übertragen. Damit fanden die Planer eine kostengünstigere Lösung und die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden war wirkungsvoller gestaltet. Mit der Turnusablöse April 1994 wurde in weiterer Folge die Führungsstruktur dahingehend abgeändert, daß nur mehr 2 Assistenzkommanden, Nord und Süd, mit jeweils 3 Assistenzkompanien zum Einsatz kamen.

 

Mit Wirksamkeit vom 20. Februar 1997 hat das Bundesheer die Überwachung der grünen Grenze zu Ungarn durch den Einsatz von zusätzlich 400 Mann verstärkt. Damit wurde einem Beschluß der Bundesregierung vom 12. November 1996 sowie einem Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres vom 18. November 1996 entsprochen. Der Kräfteeinsatz des Bundesheeres betrug seit 20. Februar 1997 ca. 2.030 Mann. Damit wurde wieder eine Personalstärke wie vor dem Jahr 1994 erreicht. Die verstärkte Überwachung der grünen Grenze durch Kräfte des Bundesheeres soll der Exekutive die Erfüllung der Normen des Schengener Abkommens ermöglichen.

 

Gleichfalls über Ersuchen des Bundesministeriums für Inneres und zur Erfüllung der Normen des Schengener Abkommens nimmt das Bundesheer den Einsatz von nachtflugtauglichen Hubschraubern für die Grenzüberwachung wahr. Luftfahrzeuge vom Typ Alouette III und OH-58 sind für diesen Einsatz speziell ausgerüstet. Nach den Erfahrungen des Übergangs- bzw. Probebetriebs ab September 1997 aus den Stützpunkten Allentsteig für den nördlichen und Punitz für den südlichen Einsatzbereich ist der Vollbetrieb zur Grenzraumüberwachung aus der Luft am 1. Dezember 1997 aufgenommen worden. Auch in diesem Falle handelt es sich um eine Assistenzleistung für das Bundesministerium für Inneres.

 

Am 14. September 1999 ist zwischen dem ehemaligen Verteidigungsminister Dr. Werner Fasslabend und dem damaligen Innenminister Mag. Karl Schlögl Einvernehmen darüber erzielt worden, den Assistenzeinsatz mit Wirksamkeit spätestens ab Ende September 1999 auch auf die "nasse Grenze" entlang der March zur Slowakei auszudehnen und hiezu 140 bis 170 Mann des Bundesheeres heranzuziehen. Das Erstkontingent entlang der March war über 200 Mann stark und liegt derzeit wie vereinbart bei ca. 170 Soldaten. Die Führung des Assistenzeinsatzes auch entlang der March erfolgt vom Militärkommando Burgenland aus. Somit befinden sich seit diesem Zeitpunkt an die 2200 Soldaten - zurzeit in 6 Wochen Ablöserhythmen - im Einsatz.

 

Mit Stichtag 2. November 2001 sind 56.940 Aufgreifungen von illegalen Grenzgängern durch Kräfte des Bundesheeres erfolgt.

 

Unter Zugrundlegung von einjährigen Beobachtungszeiträumen (Sept. bis Sept. des Folgejahres) griff das BH 1990/91 9455 illegale Grenzgänger, 1991/92 9708, 1992/93 5269, 1993/94 3861, 1994/95 3659, 1995/96 5045, 1996/97 5483, 1997/98 5859, 1998/99 7831, 1999/00 7021, 2000/01 9752 und 2001/02 bis dato 2089 Personen auf. Eine beträchtliche Anzahl von Personen wurde beim Versuch, die österreichische Staatsgrenze illegal zu überschreiten, abgewiesen.

 

Insgesamt sind bislang illegale Grenzgänger aus ca. 100 verschiedenen Ländern aufgegriffen worden. Der höchste Anteil von Aufgreifungen bei illegalen Grenzübertritten betrifft Staatsangehörige aus Rumänien, gefolgt von Angehörigen aus Afghanistan, dem ehemaligen Jugoslawien, Irak, der Türkei, Pakistan, Bulgarien, Albanien, Bangladesch, Ungarn, GUS, Indien, CSFR, Polen, Algerien, Nigeria, Iran, Ghana, Libanon, Sri Lanka, Somalia, Liberia, Ägypten. Die Aufgreifungen aus den nicht mehr konkret genannten Staaten liegen unter der 100-Personen-Marke.

 

Schätzungen der Exekutive sprechen unabhängig von den oben näher bezifferten Aufgreifungen und Abweisungen von einer hohen Präventivwirkung des Assistenzeinsatzes durch das BH, sodaß davon ausgegangen werden kann, dass von ca. 100 Personen die sich mit der Absicht eines illegalen Grenzübertrittes tragen nur 20 diesen tatsächlich auch versuchen (Präventivwirkung daher ca. 80 %).

 

Bisher wurden zum Assistenzeinsatz insgesamt ca. 232.000 Soldaten des BH herangezogen; es fanden 126 Ablösen statt.