22. Dezember 2015

 

Flüchtlinge am Fliegerhorst Langenlebarn ?

 

Quelle: http://www.krone.at/Oesterreich/Diese_acht_Kasernen_werden_zu_Asylquartieren-In_6_Bundeslaendern-Story-488104

 

Flüchtlinge auf einem Flugplatz, wo man ungehindert zu den Hallen und Luftfahrzeugen kommt, geht gar nicht.

 

Man hilft den Kriegsflüchtlingen gerne, jedoch haben sie auf einem Flugplatz genau so wenig zu suchen, wie alle Anderen. Das Flugbetriebsgelände ist bei fast allen Flugplätzen und Fliegerhorsten (Zivil und Militär) nicht vollständig eingezäunt. Flüchtlinge, die teilweise traumatisiert sind oder eine niedrige Hemmschwelle haben, stellen eine Gefahr für sich selbst und Luftfahrzeuge mit Besatzung und Passagieren dar (man bedenke, laufende Propeller oder der Abgasstrahl eines Jet's). Es gibt am Flugbetriebsgelände keine Polizei oder Bewachung, denn diese findet man im Eingangsbereich des Flugplatzes. Am Flugbetriebsgelände befindet sich nur Personal, das geschult und für die Luftfahrt von Bedeutung ist. Piloten und Techniker sind nicht dazu da, Flüchtlinge wegzuweisen, um das Flugbetriebsgelände frei zu halten.

 

Das Flugbetriebsgelände an Fliegerhorsten kann auch Zollgebiet sein, siehe § 31 ZollR-DG, idF BGBl I 52/2009.

 

Ein kurzer Anruf bei mir hätte genügt, um nicht auf solche Ideen zu kommen.